Festzuschüsse für die Regelversorgung bei Zahnersatz
Nach dem Zuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Zahnersatz erhalten Patienten befundbezogene Festzuschüsse. Diese betragen i. d. R. 60 % der Kosten. Allerdings nur für die sogenannte Regelversorgung, also die Versorgung mit einfachem, zweckmäßigem Zahnersatz.
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Regelversorgung einen pauschalen Betrag (etwa 50 % der durchschnittlich anfallenden Kosten), abhängig vom Befund.
- Für implantatgetragenen Zahnersatz zahlt die GKV einen Festzuschuss.
- Die Kosten für das Implantat und damit verbundene Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Patienten können die für Zahnersatz geltenden Festzuschüsse steigern, indem sie ein Bonusheft führen: nach 5 Jahren lückenloser Führung auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung.